III.
Nachehelicher Unterhalt
1.
Der Ehemann verzichtet gegenüber seiner Ehefrau vollständig auf die
Gewährung nachehelichen Unterhalts (auch für den Fall der Not).
2.
Für den Unterhaltsanspruch der Ehefrau verbleibt es bei der gesetzlichen
Regelung, jedoch mit folgenden Maßgaben:
a)
Der Anspruch auf Unterhalt wird auf höchstens ... DM monatlich begrenzt.
Die Ehefrau verzichtet auf einen etwa weitergehenden Unterhaltsanspruch.
b)
Die Ehefrau ist verpflichtet, die zu einem Steuervorteil für ihren Ehemann
erforderlichen Erklärungen abzugeben, wenn ihr die hieraus entstehenden Nachteile
ersetzt werden. Der obige Höchstbetrag ist also immer als Nettobetrag zu
verstehen.
c )
Der Höchstbetrag ist nach den heutigen Lebenshaltungskosten festgelegt.
Wir vereinbaren deshalb, daß der Höchstbetrag noch oben oder nach unten im gleichen
prozentualen Verhältnis verändert, wie sich der von statistischen Bundesamt
festgestellte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte nach
oben oder unten verändert. Die erste Anpassung erfolgt nach Rechtskraft der
Ehescheidung durch Vergleich des für den Monat des Vertragsschlusses festgestellten
Preisindex mit dem dann festgestellten Preisindex. Jede weitere Anpassung
erfolgt dann jeweils für den Januar eines Jahres.
d)
Durch die Vereinbarung einer Höchstgrenze bleiben die gesetzlichen
Vorschriften über den nachehelichen Unterhalt im übrigen unberührt.
(Clausola di un modello di Ehevertrag fornito dal Notaio Reimann).