Giacomo Oberto
Die Berufausbildung italienischer Richter aus dem Blickwinkel der Juristenausbildung in Europa

Der Vortrag will eine allgemeine Übersicht über das Thema 'Ausbildung von Richtern' bieten - sowohl vor als auch während der Berufstätigkeit. Ausgegangen wird dabei von den Besonderheiten italienischer Erfahrungen, die unter dem Aspekt der großen Entwicklungslinien kritisch ausgeleuchtet werden, die sich in diesem Bereich auf europäischer Ebene abzeichnen. Da der Akzent auf dem Erfordernis einer Ausbildung liegt, die die Grundregeln der Unabhängigkeit richterlicher Gewalt sowie der Gewaltenteilung berücksichtigt, sollen - zuallererst - die einschlägigen Prinzipien und Initiativen beschrieben werden, die auf einige der wichtigsten internationalen Gremien zurückgehen (UNO, Europarat, EU).
Die Untersuchung konzentriert sich in der Folge auf die denkbaren Umrisse einer institutionellen Organisation, die in der Lage ist, eine zeitgemäße Richterausbildung anzubieten (sowohl vor als auch während der Berufstätigkeit), und zwar unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die verfassungsmäßig verankerten Prinzipien der Lehrfreiheit und der Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten. Die Analyse wird sich auch auf einige derzeit diskutierte Gesetzesentwürfe erstrecken, wobei aufgezeigt werden soll, dass eine eigenständige Einrichtung erforderlich ist, die nicht nur dem Justizministerium, sondern auch dem Selbstverwaltungsorgan der Gerichtsgewalt gegenüber Autonomie genießt; letzterem dürfte lediglich eine allgemeine Aufgabe der Supervision sowie der Auswahl der Mitglieder des Vorstandsrates zukommen.
Darüber hinaus beschäftigt sich der Vortrag mit der kritischen Erörterung der gegenwärtigen Ausbildungssituation (preliminär, initial, komplementär, permanent und dezentriert) italienischer Richter. Besonderes Augenmerk gilt dabei der jüngsten Erfahrung der "Scuole di specializzazione per le professioni legali" [Schulen zur Spezialisierung in juristischen Berufen], dem ersten Versuch einer gewissermaßen "einheitlichen" Juristenausbildung, die im Rahmen eines ständigen und fruchtbaren Austausches mit der akademischen Welt entstehen sollte und von vitaler Bedeutung wäre für die Entwicklung eines Auslese-Prozesses künftiger Richter (hoffentlich aber auch künftiger Anwälte und Notare), der als modern und effizient angesehen werden könnte.
Die vollständige Fassung des Vortrags ist auf der Homepage des Autors unter dieser Web-Adresse als Hypertext zugänglich.

 

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