Der Vortrag will eine allgemeine Übersicht über das Thema
'Ausbildung von Richtern' bieten - sowohl vor als auch während der
Berufstätigkeit. Ausgegangen wird dabei von den Besonderheiten italienischer
Erfahrungen, die unter dem Aspekt der großen Entwicklungslinien kritisch
ausgeleuchtet werden, die sich in diesem Bereich auf europäischer Ebene
abzeichnen. Da der Akzent auf dem Erfordernis einer Ausbildung liegt, die die
Grundregeln der Unabhängigkeit richterlicher Gewalt sowie der Gewaltenteilung
berücksichtigt, sollen - zuallererst - die einschlägigen Prinzipien und
Initiativen beschrieben werden, die auf einige der wichtigsten internationalen
Gremien zurückgehen (UNO, Europarat, EU).
Die Untersuchung konzentriert sich in der Folge auf die denkbaren Umrisse einer
institutionellen Organisation, die in der Lage ist, eine zeitgemäße
Richterausbildung anzubieten (sowohl vor als auch während der Berufstätigkeit),
und zwar unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die verfassungsmäßig
verankerten Prinzipien der Lehrfreiheit und der Unabhängigkeit der Justiz zu
gewährleisten. Die Analyse wird sich auch auf einige derzeit diskutierte
Gesetzesentwürfe erstrecken, wobei aufgezeigt werden soll, dass eine
eigenständige Einrichtung erforderlich ist, die nicht nur dem
Justizministerium, sondern auch dem Selbstverwaltungsorgan der Gerichtsgewalt
gegenüber Autonomie genießt; letzterem dürfte lediglich eine allgemeine Aufgabe
der Supervision sowie der Auswahl der Mitglieder des Vorstandsrates zukommen.
Darüber hinaus beschäftigt sich der Vortrag mit der kritischen Erörterung der
gegenwärtigen Ausbildungssituation (preliminär, initial, komplementär,
permanent und dezentriert) italienischer Richter. Besonderes Augenmerk gilt
dabei der jüngsten Erfahrung der "Scuole di specializzazione per le
professioni legali" [Schulen zur Spezialisierung in juristischen Berufen],
dem ersten Versuch einer gewissermaßen "einheitlichen" Juristenausbildung,
die im Rahmen eines ständigen und fruchtbaren Austausches mit der akademischen
Welt entstehen sollte und von vitaler Bedeutung wäre für die Entwicklung eines
Auslese-Prozesses künftiger Richter (hoffentlich aber auch künftiger Anwälte und
Notare), der als modern und effizient angesehen werden könnte.
Die vollständige Fassung des Vortrags ist auf der Homepage des Autors unter dieser
Web-Adresse als Hypertext zugänglich.
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